Untersuchung von Trinkwasserinstallationen gemäß novellierter Trinkwasserverordnung 2011
Das Labor für Umwelthygiene ist kompetenter und vertrauensvoller Full-Service-Anbieter für alle geforderten Untersuchungen.
Um die Gesundheit Ihrer Mieter zu wahren, greifen Sie auf die Angebote des LUH zurück und kommen Sie Ihren Pflichten als Hausverwalter nach. Gerne unterstützen wir Sie dabei und stehen Ihnen bei Fragen beratend zur Seite.
Neue Pflichten für Hauseigentümer, Vermieter und Verwalter
Seit dem 5. Dezember 2012 ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 21. Mai 2001 novelliert.
Demnach sind Hauseigentümer, Vermieter und WEG-Verwalter von Mehrfamilienhäusern mit zentralen Warmwasseranlagen, in denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit bereit gestellt wird, verpflichtet neuen Anzeige- und Prüfpflichten nachzukommen.
Gerade zum Parameter Legionellen ist die Neuerung besonders umfassend. Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien. Sie können u.a. über Gewässer bzw. das Grundwasser ins Trinkwasser und somit auch in das häusliche Leitungsnetz gelangen. Stagniert Wasser dort längere Zeit in einzelnen Rohrleitungsabschnitten, so besteht die Gefahr der krankheitserregenden Keimbildung im Trinkwasserleitungssystem.
Haftungsrisiko abwenden: Wenig Aufwand - viel Sicherheit
Die Novellierung der Trinkwasserverordnung sieht für jede Großanlage zur Trinkwassererwärmung, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgibt, eine orientierende Legionellenuntersuchung (gemäß DVGW Arbeitsblatt W551 und der UBA Richtlinie vom 23. August 2012) durch ein akkreditiertes Prüflabor vor.
Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, wird die Wasserversorgungsanlage nicht fachgerecht von einem akkreditierten Prüflabor untersucht oder die Probenahmestellen nicht fachgerecht festgelegt, tragen Sie das volle und alleinige Haftungsrisiko, was erhebliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann.
Das Labor für Umwelthygiene (LUH) arbeitet bei der Legionellenprüfung mit anerkannten Ingenieurbüros zusammen und kann bundesweit alles rund um das Thema Legionellenprophylaxe anbieten:
- Fachgerechte Festlegung der Probenahmestellen
- Probenahme
- Analytik
- Gefährdungsanalyse
- Sanierungsbegleitung
Wir informieren Sie fachkundig und kostenlos
Gerne informieren wir Sie ausführlich über die Novellierung der Trinkwasserverordnung und deren Auswirkung für Sie - natürlich kostenlos. Hierbei erläutern wir Ihnen auch die Risiken (speziell die Haftungsrisiken bei unsachgemäßer Festlegung der Probenahmestellen). Selbstverständlich bieten wir auch mögliche Lösungen bei einem positiven Befund und begleiten Sie vertrauensvoll im Falle einer Sanierung. Unsere fachkompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen unter der Telefonnummer 03 83 52 / 66 39 15 für eine unverbindliche Information zur Verfügung.
Weitergehende Informationen
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ zur novellierten Trinkwasserverordnung.
Folgende Einzeluntersuchungen können entsprechend den Empfehlungen des Umweltbundesamtes und der novellierten Trinkwasserverordnung durchgeführt werden:
- Orientierende Untersuchung auf Legionellen im Warmwasserkreislauf
Mindestuntersuchungsumfang, um eine mögliche Kontamination des Systems zu ermitteln.
- Weitergehende Untersuchung auf Legionellen im Warmwasserkreislauf
Untersuchung, um das Ausmaß der Kontamination eines Systems zu ermitteln.
- Nachuntersuchung auf Legionellen im Warmwasserkreislauf
Untersuchung, um den Sanierungserfolg zu kontrollieren.
- Untersuchung auf Schwermetalle in Hausinstallationen
Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei, Kupfer und Nickel.
- Hygienisch-mikrobiologische Untersuchung im Kaltwasser von Wasserversorgungsanlagen
Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Koloniezahl bei 22°C bzw. 36°C, Coliforme Bakterien und Pseudomonas aeruginosa.