Bleirohre – beim Haus(ver)kauf steckt der Teufel im Detail

Welche Wasser-Rohre sind verbaut? Eine Frage, die sich beim Gedanken ans Eigenheim nicht gerade als erstes aufdrängt. Doch die Antwort erspart Ihnen Ärger und bares Geld vielleicht dazu.

Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Aktenzeichen 24 U 251/18) gelten bleihaltige Wasserrohre, unabhängig vom Baujahr der Immobilie, als Sachmangel. Es besteht Aufklärungspflicht.

Wer die Blei-Leitungen, wissentlich oder unwissentlich, verschweigt, muss mit hohen Folgekosten rechnen. Denn der Käufer hat Anspruch darauf, dass ihm die Kosten für den (wertmindernden) Austausch der Rohre erstattet werden.

Steht Trinkwasser in den Leitungen, können sich Inhaltsstoffe aus dem Installationsmaterial darin anreichern und zur chronischen Gesundheitsgefahr werden. Die Trinkwasserverordnung schreibt daher Grenzwerte für Blei und andere Schwermetalle vor, die nicht überschritten werden dürfen.

Ihre Trinkwasserinstallation ist aus Blei? Mit unserer Schwermetalluntersuchung ermitteln Sie den aktuellen Status quo.

Zurück

Abgerufen von „luh-buerger.de/Meldung_Detail/bleirohre-beim-hausverkauf-steckt-der-teufel-im-detail.html“