DVGW warnt: „Legionellenschaltung“ bei Kontamination nicht ausreichend

Legionellen nachweisen

In der Information zur Trinkwasserinstallation wird davon abgeraten, ausschließlich eine Legionellenschaltung zur Bekämpfung einer Kontamination mit Legionellen durchzuführen. Dieses Verfahren gilt nur als eine vorbeugende Maßnahme. Im Falle einer Kontamination kann eine vollständige Legionellenfreiheit nicht garantiert werden.
Wird der Technische Maßnahmewert überschritten, ist das ein Hinweis darauf, dass eine Installation nicht vollständig entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, gebaut oder genutzt wird. Laut TrinkwV ist in diesem Fall u.a. eine Gefährdungsanalyse von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen. Nur so kann die Ursache einer Kontamination beseitigt werden. Begleitend sollte eine weitergehende Untersuchung stattfinden, um das Ausmaß der Kontamination zu erfassen. 
In der Praxis zeigt sich, dass in manchen Fällen thermische Verfahren wie eine längere thermische Spülung sogar Materialschäden und andere Probleme (Steigerung des Energieverbrauchs, vermehrte Verkalkungen, fehlende Beseitigung des Biofilms) mit sich bringen können.

Wenn Sie Informationen oder eine weitergehende Beratung rund um die Themen Legionellenuntersuchung – oder befall bzw. Gefährdungsanalyse benötigen, kontaktieren Sie uns unter: 038352/663915.   
 

Die Information zur Trinkwasserinstallation (TWIN 08) vom DVGW finden Sie hier.

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