Energie nicht zulasten der Gesundheit sparen

Mit Inkrafttreten Ende 2020 wirft das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Frage auf: Darf die Warmwassertemperatur in Hausinstallationen abgesenkt werden, um Energie einzusparen?

Ein klares Nein vom Umweltbundesamt. „Der Schutz der menschlichen Gesundheit steht eindeutig über der Intention zur Energieeinsparung.“ Nach Trinkwasserverordnung § 5 Absatz 4 ist die Konzentration von gesundheitsschädlichen Mikroorganismen mithilfe der allgemein anerkannten Regeln der Technik so gering wie möglich zu halten.

Zu diesem Zweck gilt nach wie vor: In Großanlagen zur Trinkwassererwärmung muss am Austritt des Trinkwassererwärmers eine Warmwassertemperatur von mindestens 60° C eingehalten werden, an jeder Stelle der Warmwasserzirkulation mindestens 55° C. So verlangt es das technische Regelwerk DVGW-Arbeitsblatt 551.

Nach derzeitigem Forschungsstand existieren bisher keine neuen Konzepte, die einen identischen Hygieneeffekt nachweisen konnten. Die wären aber die einzig akzeptable Voraussetzung für eine Unterschreitung der vorgegebenen Mindesttemperaturen.

Download: UBA-Mitteilung vom 11.12.2020 „Kollisionsregel Trinkwasserverordnung und Gebäudeenergiegesetz – Mindesttemperatur von erwärmtem Trinkwasser aus Großanlagen zur Trinkwassererwärmung“

Zurück

Abgerufen von „luh-buerger.de/Meldung_Detail/energie-nicht-zulasten-der-gesundheit-sparen.html“