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Erinnerung: Jährliche Legionellenuntersuchung in öffentlichen Gebäuden
In der TrinkwV ist eine Analyse auf Legionellen in gewerblich genutzten Gebäuden im Abstand von 3 Jahren festgeschrieben (vorausgesetzt es wird kein Legionellenbefall festgestellt). Für Hauseigentümer, Vermieter und WEG-Verwalter von Mehrfamilienhäusern mit zentralen Warmwasseranlagen bedeutet das, dass alle 3 Jahre eine Trinkwasserüberprüfung auf Legionellen durchgeführt werden muss.
Im Gegensatz dazu sieht die TrinkwV in öffentlich genutzten Einrichtungen (Hotels/Ferienwohnungen, Jugendherbergen, Schulen/Kindergärten, auf Campingplätzen) eine jährliche Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen durch ein akkreditiertes Prüflabor vor.
Sollten Sie als Betreiber einer öffentlichen Einrichtung dieses Jahr noch keine Trinkwasseranalyse auf Legionellen durchgeführt haben, kontaktieren Sie uns bitte für weitergehende Informationen bzw. eine Terminabsprache unter 038352/663915. Oder benutzen Sie einfach unser Kontaktformular.