42. BlmSchV betrifft auch die Immobilienwirtschaft

Die 42. BlmSchV betrifft nicht nur große Industrieanlagen, sondern auch die private und gewerbliche Immobilienwirtschaft. Gebäude, in denen Klimaanlagen über Verdunstungskühlanlagen (allgemein auch nur Kühlturm genannt) betrieben werden, müssen nun umfangreiche Pflichten beachten.
So waren schon bis zum 19. September 2017 alle Anlagenbetreiber verpflichtet, erste Untersuchungen von Zusatz- und Kreislaufwasser durch ein akkreditiertes Labor durchführen zu lassen. Diese Untersuchungen sind dann alle 3 Monate zu wiederholen. Dabei ist zu Beginn ein Referenzwert für allgemeine Koloniezahl zu ermitteln, damit in Zukunft akute Änderungen bei den Ergebnissen entsprechend bewertet werden können.
Die Mitarbeiter an diesen Anlagen sind gemäß VDI 2047 zu schulen, Betriebsanweisungen gem. Biostoffverordnung und Gefährdungsbeurteilungen müssen erstellt werden.  Im neuen Betriebstagebuch sind alle Maßnahmen an der Anlage, inkl. der Beprobungen zu dokumentieren.
Sie suchen Hilfe bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie für die regelmäßige Laboruntersuchung? Gerne können Sie uns unter 038352 663915 kontaktieren. Unser Labor hilft Ihnen gerne bei der Umsetzung der neuen Anforderungen nach der 42. BImSchV weiter.

Fragen zur Verordnung sowie den Untersuchungen richten Sie bitte an info@luh-buerger oder rufen Sie uns an: Tel. 038352-663915.

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