Kleinkläranlagen müssen gemeldet werden

Besitzer von Kleinkläranlagen und Sammelgruben, die ihre Anlagen noch nicht bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Prignitz

PERLEBERG - Besitzer von Kleinkläranlagen und Sammelgruben, die ihre Anlagen noch nicht bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Prignitz gemeldet haben, sollten dies dringend nachholen. Die Kreisverwaltung ist dabei, die Grundstückseigentümer über das Liegenschaftskataster, die Einwohnermeldeämter und die Abwasserzweckverbände zu ermitteln. Den Betroffenen droht eine so genannte Ordnungsverfügung. Den Grundstückseigentümern wird darin eine Frist gesetzt, innerhalb von zwölf Monaten ihre dezentrale Abwasseranlage auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Die Forderung, alte Kleinkläranlagen und Sammelgruben zu sanieren, geht auf EU-Recht zurück.

Das Abwasser von etwa 30 Prozent der Prignitzer Haushalte würde dezentral entsorgt, sagt Bernd Lindow, Sachbereichsleiter Natur- und Gewässerschutz bei der Kreisverwaltung. Bei der unteren Wasserbehörde sind bislang 4550 Kleinkläranlagen und 1500 Sammelgruben registriert, die dem geforderten Standard entsprechen. Im vergangenen Jahr wurden 390 neue Kleinkläranlagen und 240 Sammelgruben beantragt. Damit ist gut die Hälfte aller Grundstückseigentümer der Sanierungspflicht nachgekommen. Der Landkreis geht davon aus, dass es rund 10 000 Grundstücke mit dezentraler Entsorgung gibt.

Seit 2007 schreibt der Kreis nach und nach alle Grundstückseigentümer an, deren Abwasseranlage nicht registriert ist. Sie erhalten eine Sanierungsanordnung. Dabei stellte sich nach Auskunft von Lindow heraus, dass fünf bis zehn Prozent der Betroffenen über eine einwandfreie Anlage verfügen. Sie hatten dies nur nicht gemeldet.

„Viele Eigentümer scheuen die Sanierungsmaßnahme aus Kostengründen“, erklärte Kreissprecherin Christel Spenn. Nicht immer müsste eine neue vollbiologische Kläranlage gebaut werden. Es gebe preiswertere Alternativen. Grundstückseigentümer könnten sich bei der unteren Wasserbehörde oder bei Anbieterfirmen beraten lassen. Für das Errichten oder Nachrüsten einer Kleinkläranlage sei immer eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

von Axel Knopf

Quelle: Märkische Allgemeine; Erscheinungsdatum 15.02.2008

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