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Künftige Abwasserbeseitigung in Leipzig und Umland
Leipzig. Nach dem Sächsischen Wassergesetz ist der ökologische und chemische Zustand der Gewässer und des Grundwassers spätestens bis zum Jahr 2015 zu verbessern. Aus diesem Grund darf nur biologisch behandeltes Abwasser in die Gewässer und in das Grundwasser eingeleitet werden.
Während für die zentral erschlossenen Gebiete die öffentlichen Abwasseranlagen diesen Stand der Technik bereits aufweisen, werden langfristig in der Stadt Leipzig und im Gebiet des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land (ZV WALL) rund 4.000 Grundstücke dauerhaft dezentral bleiben. Dies ist das Ergebnis der Variantenuntersuchung, die im Auftrag der Stadt Leipzig und des ZV WALL von der KWL – Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH durchgeführt wurde. Dabei wurde untersucht, ob eine Anbindung an das Kanalnetz der KWL oder eine dauerhaft dezentrale Lösung zu favorisieren ist. Aus der Betrachtung der Investitions- und Betriebskosten, der Erneuerung von Anlagenteilen sowie der technischen Realisierbarkeit ergab sich die dezentrale Abwasserbeseitigung als die wirtschaftlichste Variante für einzelne Standorte. Für den Grundstückseigentümer bedeutet dies, dass er sein Abwasser in einer Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe behandeln muss. In seiner Verantwortung muss die vorhandene Kleinkläranlage somit erneuert bzw. umgerüstet werden.
Förderung durch den Freistaat Sachsen
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Grundstückseigentümer bei den erforderlichen Maßnahmen auf ihrem Grundstück mit einem Förderprogramm. Über die Sächsische Aufbaubank (SAB) stellt der Freistaat Sachsen für vorhandene Grundstückskläranlagen Fördermittel für den Neubau bzw. zur Nachrüstung mit biologischer Reinigungsstufe bereit. Im Regelfall erhalten Grundstückseigentümer z.B. für den Neubau ihrer Anlage Fördergelder des Freistaates Sachsen in Höhe von 1.500 Euro. Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist ein für den jeweiligen Standort bestätigtes Abwasserkonzept zur dauerhaft dezentralen Abwasserbeseitigung.
Die Anträge zur Förderung sind über den zuständigen Aufgabenträger, also die Stadt Leipzig bzw. den ZV WALL, zu stellen und werden nach Prüfung und Bestätigung an die SAB weitergeleitet.
Abgestimmtes Vorgehen
Die Termine für die Umstellung der Grundstückskläranlagen bis 2015 richten sich nach den Auflagen des Förderprogramms und der Abwassersituation des jeweiligen Standortes. Vom Aufgabenträger werden die betroffenen Grundstückseigentümer rechtzeitig zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. In diesen Veranstaltungen wird das Ergebnis der Variantenuntersuchung durch die KWL sowie das Förderverfahren einschließlich des zeitlichen Ablaufs der Umstellung der Grundstückskläranlagen durch den Aufgabenträger vorgestellt.
Weitere Informationen zum Förderprogramm sind unter der Internetadresse des Sächsischen Umweltministeriums www.smul.sachsen.de und der Sächsischen Aufbaubank www.sab.sachsen.de verfügbar.
Quelle: Leipzig-Seiten 19.05.08