Legionellen-Infektionen in Bremen trotz Meldepflicht für Betreiber von Rückkühlanlagen

Trotz der gesetzlichen Meldepflicht für Betreiber von Rückkühlanlagen ist es den Verantwortlichen bis heute nicht gelungen, die Quelle, die für die Infektionen verantwortlich ist, zu finden. Sicher scheint, dass es sich um eine Verdunstungskühlanlage eines Gebäudes oder Unternehmens im Westen von Bremen handelt. Die Überprüfung von bislang 55 der rund 100 ansässigen Firmen mit solchen Anlagen blieb bislang jedoch ohne Ergebnis.

Auch wenn seit Ende März keine neuen Fälle von Erkrankungen bekannt wurden, so ist die Gefahr noch nicht gebannt. Das wissen auch die Experten des Labors für Umwelthygiene. Sie bestätigen im Gespräch wie wichtig die regelmäßige Überprüfung der Anlagen auf Legionellen ist und haben diese Untersuchungen daher schon vor einiger Zeit in ihr Portfolio aufgenommen. Sie raten eine regelmäßige Beprobung der Anlagen, damit Fälle wie in Bremen nicht mehr vorkommen.

Natürlich stehen unsere Mitarbeiter als Ansprechpartner für Betreiber von Rückkühlanlagen zu den gesetzlichen Vorgaben in Hinblick Meldepflicht und Beprobung der Anlagen zur Verfügung.

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