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Mikrobiologische Untersuchung nach 42. BImschV und VDI 2047
Seit dem 1.1.2020 ist das Fachmodul 42. BImSchV zu beachten. Die akkreditierten Labore müssen nun nach dem Fachmoduls 42. BImSchV in der Fassung des Beschlusses der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz vom 11.04.2018 arbeiten und werden von der begutachtenden Stelle (DAkkS) dahingehend überprüft.
Zentrales Thema des neuen Fachmodules ist die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Deshalb dürfen die Probenehmer und Labore nicht Geräte oder Einrichtungen zur Lastminderung von Mikroorganismen vertreiben und sie dürfen nicht organisatorisch, wirtschaftlich und personell mit dem Auftraggeber verflochten sein.
Weiterhin muss die Probenahme und die Laboruntersuchung jeweils bei einem akkreditierten Prüflaboratorium beauftragt werden. Werden Probenahme und Analytik nicht bei dem gleichen Prüflabor durchgeführt, muss der Betreiber beide Prüflabore separat beauftragen und die Zusammenarbeit muss geregelt sein.
Mit unserem nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor bieten wir Ihnen unsere fachlichen Kompetenz in beiden Bereichen an, damit Sie gesetzeskonform handeln können.
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