Neu-Reglung der Trinkwasserverordnung

Trinkwasser

Zum 1. November trat die „Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung 2001“ in Kraft.

Neben der Einführung eines Grenzwertes für Uran sowie der Verschärfung der Grenzwerte von Blei und Cadmium, gibt es insbesondere für den Parameter Legionellen umfassende neue Regelungen. So sind sämtliche Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (z. B. Vermieter von Wohneinheiten) verpflichtet, ihre Anlagen jährlich auf Legionellen untersuchen zu lassen.

"Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung 2001

 

Als akkreditiertes Prüflabor verfügen wir selbstverständlich über die Kompetenz, qualifizierte Probenahmen und Wasseruntersuchungen durchzuführen. In folgenden Gebieten können wir zur Zeit die Trinkwasser-Beprobungen anbieten: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen. Bei größeren Projekten bieten wir heute schon einen deutschlandweiten Probenahmeservice an.

Rufen Sie uns dazu einfach an unter: 0 38 35 2 - 66 39 11

Informieren Sie sich hier über unsere Trinkwassertests und Legionellenuntersuchungen

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