Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen in Meck-Pom veröffentlicht

Der Weg für die Beantragung der Fördergelder ist frei.

Die Änderungsrichtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen wurde an 27. April 2009  im Amtsblatt von Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Damit ist der Weg für die Beantragung der erhöhten Fördergelder frei.

“Ich hoffe, dass möglichst viele Bürger und Betreiber von Kleinkläranlagen von dieser verbesserten Fördermöglichkeit Gebrauch machen. Noch gibt es im Land zahlreiche Kleinkläranlagen, die nicht den fachlichen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen und somit auch keinen ausreichenden Schutz vor Verunreinigungen bieten. Deshalb muss gehandelt werden, betont Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus (Foto) die Notwendigkeit der erhöhten Förderung.

Das Programm könne auch zu einer verbesserten Auftragslage bei einheimischen Unternehmen und damit zu einer Belebung der Konjunktur beitragen. Die bislang geltenden Fördersätze werden zeitlich befristet verdoppelt. Das heißt von

* 750 € auf 1500 € bei einer Investitionssumme von mindestens 3500 €
* 1500 € auf 3000 € bei einer Investitionssumme von 7000 € und von
* 2000 auf 4000 € bei einer Investitionssumme von 10.000 €

Die erhöhte Förderung gilt nur für die Anträge, die bis zum Jahresende 2009 gestellt werden. Für die Umsetzung der Baumaßnahme selbst ist bis Ende 2011 Zeit.

Die Anträge sind bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu stellen. Diese sind als Untere Wasserbehörde auch zuständig für die Erstellung von Wasserrechtsbescheiden, die Voraussetzung für das Ausreichen der Fördermittel sind.

 

Quelle: MVregio 28.04.09

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