Schluss mit Blei im Trinkwasser

Blei im Trinkwasser ist jetzt endgültig verboten. Alte Bleileitungen müssen ausgetauscht werden – zum Schutz der Gesundheit.

Blei hat im Trinkwasser nichts verloren – und genau das gilt nun ohne Ausnahme. Mit der aktuellen Änderung der Trinkwasserverordnung ist die Verwendung von Blei in Wasserleitungen, Armaturen und Installationen endgültig verboten. Bestehende Bleileitungen müssen ausgetauscht werden. Ziel der Neuregelung ist ein besserer Schutz der Gesundheit, insbesondere von Kindern und Schwangeren.

Warum Blei im Trinkwasser gefährlich ist

Über Jahrhunderte hinweg galt Blei als praktischer Werkstoff für Wasserleitungen: formbar, langlebig und leicht zu verarbeiten. Schon in der Antike nutzten die Römer das Metall für ihre Wasserversorgung. Heute ist klar: Blei ist hochgiftig.

Bereits geringe Mengen können langfristig schwere gesundheitliche Schäden verursachen – darunter Störungen des Nervensystems, Entwicklungsverzögerungen bei Kindern oder Blutarmut. Besonders problematisch ist, dass sich eine Bleibelastung oft schleichend entwickelt. Symptome wie Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Konzentrationsprobleme sind unspezifisch und werden nicht sofort mit dem Trinkwasser in Verbindung gebracht.

Wo heute noch Bleileitungen vorkommen

Öffentliche Wassernetze werden seit Jahrzehnten ohne Blei gebaut. In älteren Gebäuden kann das Problem jedoch weiterhin bestehen. Betroffen sind vor allem Hausanschlussleitungen und Trinkwasserinstallationen in Gebäuden, die vor den 1970er-Jahren errichtet wurden.
Schätzungen zufolge waren Anfang der 2020er-Jahre deutschlandweit noch rund 15.000 Hausanschlüsse betroffen. Innerhalb von Gebäuden finden sich Bleirohre vor allem in älteren Ein- und Mehrfamilienhäusern. Der Austausch ist häufig aufwendig und teuer – gesetzlich vorgeschrieben ist er nun dennoch.

Grenzwerte für Blei im Trinkwasser

Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser wurde in den vergangenen Jahren mehrfach gesenkt und liegt derzeit bei 10 Mikrogramm pro Liter. Ab dem Jahr 2028 wird er nochmals halbiert.
Da dieser Wert mit Bleileitungen kaum zuverlässig eingehalten werden kann, ist deren vollständige Entfernung vorgeschrieben. Gesundheitsämter sind befugt, den Austausch anzuordnen und bei Bedarf auch durchzusetzen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer besteht kein Ermessensspielraum mehr.

Was Mieter tun können

Auch Mieterinnen und Mieter sind nicht machtlos. Wird der zulässige Bleigrenzwert im Trinkwasser überschritten, kann das zuständige Gesundheitsamt eingeschaltet werden.
Voraussetzung ist eine fachgerechte Trinkwasseruntersuchung durch eine zugelassene Stelle. Entscheidend ist dabei eine korrekte Probenahme, etwa nach mehrstündiger Standzeit des Wassers in der Leitung, um eine mögliche Belastung zuverlässig nachzuweisen.

Wie Blei auch ohne Bleirohre ins Trinkwasser gelangt

Selbst ohne Bleileitungen kann Blei ins Trinkwasser gelangen. Mögliche Ursachen sind verzinkte Stahlrohre oder bestimmte Messingarmaturen, die geringe Bleianteile enthalten.
Deshalb führt das Umweltbundesamt eine Positivliste zulässiger Materialien für den Kontakt mit Trinkwasser. Nicht geprüfte Armaturen – etwa aus dem Onlinehandel – können gesundheitliche Risiken bergen und sind rechtlich problematisch.

Trinkwasser testen: Wann eine Analyse sinnvoll ist

Das vollständige Verbot von Blei in der Trinkwasserinstallation ist ein wichtiger Schritt für den Gesundheitsschutz. Ob das eigene Trinkwasser tatsächlich unbelastet ist, lässt sich jedoch nur durch eine Untersuchung feststellen.

Eine professionelle Trinkwasseranalyse zeigt zuverlässig, ob der Bleigrenzwert eingehalten wird oder Handlungsbedarf besteht – etwa bei alten Gebäuden, nach Sanierungen oder beim Austausch von Armaturen.

Wir prüfen Ihr Trinkwasser fachgerecht auf Schwermetalle– zuverlässig, unabhängig und gemäß Trinkwasserverordnung. Ob für Eigentümer, Verwaltungen oder Mieter: Eine Untersuchung schafft schnell Klarheit und Sicherheit.

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