- Ablaufklassen
Ablaufklassen
(Reinigungsklassen mit unterschiedlicher Wartungshäufigkeit)
Seit Januar 2005 gelten verschiedene Reinigungsklassen, die unterschiedliche Wartungshäufigkeiten erfordern:
- C für Kohlenstoffabbau Wartung 2x pro Jahr
- N für Nitrifikation Wartung 2x pro Jahr
- D für Denitrifikation Wartung 2x pro Jahr
- +P für zusätzliche Phosphateliminierung Wartung 3x pro Jahr
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+H für zusätzliche Hygienisierung Wartung 3x pro Jahr
Fast alle bis zu diesem Datum eingebauten Kleinkläranlagen müssen mindestens 2x pro Jahr gewartet werden. Meist wird bei Kleinkläranlagen lediglich die Reinigungsklasse C gefordert. Nur in bestimmten Fällen, in denen besondere Maßnahmen zum Schutz der Gewässer erforderlich sind, können weitergehende Reinigungsanforderungen gestellt werden. Bei Anlagen für Kohlenstoffabbau ist bei jeder Wartung nur noch der CSB im Ablauf der Kläranlage zu messen.
Bei Anlagen mit Nitrifikation ist zusätzlich NH4-N und bei Anlagen mit Denitrifizierung der N-anorg. zu messen. Bei der Phosphoreliminierung und der Hygienisierung kommen noch weitere Parameter hinzu.
Die neuen Wartungsregeln gelten seit Januar 2005.
Neuzulassungen beinhalten bereits diese neuen Regeln. Damit werden bei der Wartung von Kleinkläranlagen die Kosten reduziert. Möglich wurde diese neue Regelung durch die Europanorm EN 12566 T3 die neue Festlegungen hinsichtlich der Betriebssicherheit ausweist. Hier heißt es: "Die Anlagen müssen mit einer Alarmvorrichtung ausgestattet sein, die Betriebsstörungen (beispielsweise elektrisches, mechanisches oder hydraulisches Versagen) anzeigt. Der Hersteller muss angeben, welche Art von Versagen durch die Alarmgebung nachgewiesen wird."