Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die Rechtsbeziehungen der Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG zu ihrem Auftraggeber (AG) bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie die Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG ausdrücklich schriftlich anerkennt.
§ 2 Auftrag
Die Annahme des Auftrags sowie mündliche, fernmündliche oder durch Mitarbeiter getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden im Rahmen der Vertragsverhandlungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Labors für Umwelthygiene. Gegenstand des Auftrags sind Messungen, Beratungen, Planungen und die gutachterliche Tätigkeit wie die Feststellung von Tatsachen, Darstellung von Erfahrungssätzen, Ursachenermittlung, Bewertung und Überprüfung nach dem aktuellen Stand der Technik im Bereich der Trinkwasser-, Schwimmbadwasser- und Abwasseruntersuchung sowie Untersuchungen im Bereich raumlufttechnische Anlagen, Rückkühlwerke und Dentaleinheiten.
Im Falle unvorhergesehener Umstände behält sich der Auftragnehmer bei nicht stabilen Prüfparametern die Unterauftragsvergabe an qualifizierte Laboratorien auch ohne Rücksprache mit dem AG vor. Für die vom Unterauftragnehmer gelieferten Prüfergebnisse haftet die Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG.
Die Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG ist berechtigt, zur sachgerechten Bearbeitung des Auftrags auf Kosten des AG die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach pflichtgemäßem Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen, ohne dass es hierfür der besonderen Zustimmung des AG bedarf. Bei unvorhergesehenen Umständen und Instabilität des Probenmaterials ist die Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG berechtigt entsprechende Unteraufträge an qualifizierte Unterauftragnehmer oder Fremdlaboratorien auch ohne Zustimmung des AG zu vergeben. Soweit unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zwecke des Gutachtens zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des AG einzuholen. Die Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG wird vom AG ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen die für die Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich, hat der AG der Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen. Ist für den Auftrag eine zeitliche Frist vereinbart worden, so ist hierin im Zweifel keine Vereinbarung eines Fixgeschäfts zu sehen. Alle mit dem Auftrag verbundenen mündlichen Aussagen bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
Der AG darf der Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG keine Weisungen erteilen, die deren tatsächliche Feststellungen oder das Ergebnis eines Gutachtens verfälschen können. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass der Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG alle für die Ausführungen des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung stehen.
§ 4 Schweigepflicht
Der Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG ist untersagt, Tatsachen und Unterlagen, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut wurden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus. Die Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG ist zur Offenbarung, Weitergabe oder eigenen Verwendung der bei ihrer Tätigkeit erlangten Erkenntnisse befugt, wenn sie aufgrund von gesetzlichen Vorschriften hierzu verpflichtet ist oder der AG sie ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbindet. Im Übrigen sind die Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG und ihre Mitarbeiter nach Absprache mit dem AG befugt Untersuchungsergebnisse im Rahmen von erbrachten Tätigkeiten unter Beachtung des Datenschutzes für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden, zu publizieren und einer eigenständigen wissenschaftlichen Bewertung zu unterziehen.
§ 5 Urheberrechtschutz
Die Veröffentlichung, insbesondere von Gutachten, ihre Verwendung, Vervielfältigung und Verbreitung ist nur im Rahmen des vertraglich bestimmten Verwendungszwecks unter namentlicher Nennung der Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG gestattet.
§ 6 Vergütung
Die Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der aktuellen Mehrwertsteuer.
§ 7 Zahlung und Zahlungsverzug
Die vereinbarte Vergütung wird mit Zugang der Leistung (Prüfbericht, Protokoll, Gutachten, Planung) beim AG fällig. Die postalische Übersendung des Gutachtens unter gleichzeitiger Einbeziehung der fälligen Vergütung per Nachnahme ist zulässig. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und unter Berechnung aller Einbeziehungs- und Diskontspesen sowie nur zahlungshalber angenommen. Kommt der AG mit der Zahlung oder einer Vorschusszahlung in Verzug, so kann die Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6 % zu entrichten. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt der Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG auf entsprechenden Nachweis vorbehalten. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen ist die Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG berechtigt, alle Vergütungsforderungen sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch bei Nichteinlösung von Wechseln und Schecks. Gegen die Ansprüche der Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG kann der AG nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des AG unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus abgeschlossenem Vertrag beruht.
§ 8 Fristüberschreitung
Die Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung eines bestimmten Termins beim Abschluss einer Untersuchung, Planung oder Gutachtenerstellung. Im Falle der Vereinbarung einer Frist zur Ablieferung der Leistung beginnt diese mit Vertragsabschluss. Benötigt die Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG für die Leistungserbringung Unterlagen des AG oder ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen bzw. des Vorschusses. Bei Überschreitung eines vereinbarten Ablieferungstermins kann der AG nur im Fall des Leistungsverzugs des Labors oder der vom Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Der AG kann neben der Lieferung Verzugsschadensersatz nur verlangen, wenn er der Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist.
§ 9 Kündigung
Die Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG und der AG können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Ohne Vorliegen eines wichtigen Grunds ist die Kündigung ausgeschlossen. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den die Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG zu vertreten hat, so steht ihm eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Teilleistung nur insoweit zu, als diese für den AG objektiv verwertbar ist. In allen anderen Fällen behält die Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG den Anspruch auf volle Aufwendungen. Sofern der AG im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 40 % der Vergütung für die vom Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.
§ 10 Gewährleistung
Der AG kann als Gewährleistung zunächst nur kostenlose Nachbesserung verlangen. Hierzu bedarf es einer Nachfristsetzung von angemessener Dauer. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der AG Rückgängigmachung des Vertrags
(Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung durch den AG der Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG schriftlich angezeigt werden; andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch. Bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz unberührt.
§ 11 Haftung und Verjährung
Die Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG schließt die Haftung für sich und die von ihr Beauftragten – gleich, aus welchem Rechtsgrund – für alle Fälle aus, wenn nicht ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Ebenso gilt dieser Haftungsausschluss für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen. Die Rechte des AG aus Gewährleistung gemäß § 11 werden dadurch nicht berührt. Die Ansprüche wegen Lieferverzug sind in § 9 abschließend geregelt. Sämtliche Ansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 638 BGB unterliegen, verjähren nach drei Jahren.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG. Ist der AG Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz der Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG ausschließlicher Gerichtsstand. Hat der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht zu ermitteln, so gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Hauptsitz der Labors für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG. Die Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.
§ 13 Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung der Labor für Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG ist auf der Homepage www.luh-buerger.de einsehbar.
Stand: 01.01.2020