- Leistungen
- Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider, Kühltürme
42. BImSchV / VDI 2047
Am 19.08.2017 ist die „42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BImSchV)“ in Kraft getreten. Basierend auf der Richtlinie VDI 2047 enthält die Verordnung umfangreiche Vorgaben für den ordnungsgemäßen Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern und die regelmäßige mikrobiologische Kontrolle durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor.
Grundsätzlich besteht bei allen Anlagen, bei denen Wasser mit einem Luftstrom in Berührung kommt, die Neigung zur Aerosolbildung. Verdunstungskühlanlagen werden meist als Rückkühlwerke von Kälte-, Klima- oder Energieerzeugungsanlagen betrieben. Sie werden sowohl in der Industrie- und Energiewirtschaft als auch im Handel, der Gastronomie sowie an Hotel- oder Bürogebäuden genutzt.
Sowohl Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider als auch Kühltürme sind schon seit längerer Zeit als mögliche Quelle legionellenhaltiger Aerosole bekannt und stellen somit ein Risiko für Legionellen-Erkrankungen dar, in einigen Fällen, wie in Ulm (2010), Warstein (2013) und Bremen (2016), mit tödlichem Verlauf.
Aufgaben beim Betrieb von Anlagen nach 42. BImSchV
- Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person vor jeder Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme der Anlage und für bestehende Anlagen
- Führen eines Betriebstagebuches zur Dokumentation aller Betriebsdaten
- Nachrüsten fehlender Probenahmeventile
- Anmeldung aller Bestands- und Neuanlagen bei der zuständigen Behörde
- regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen des Nutz- und Zusatzwassers durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 und für die Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser gemäß §3 Absatz 8 der 42. BImSchV akkreditiertes Prüflabor
- Information an die zuständige Behörde bei Überschreitung des Maßnahmenwertes bei Legionellen
- Bestimmung des Referenzwertes (Nullline) für die allgemeine Koloniezahl des Nutzwassers Ihrer Anlagen
- betriebsinterne Überprüfung chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer Kenngrößen des Nutzwassers
- Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
Gehen Sie als Betreiber auf Nummer sicher
... und lassen Sie Ihre Anlage nach 42. BImSchV entsprechend den rechtlichen und technischen Vorgaben durch unser Fachpersonal überprüfen.
Mit unserem nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor und in Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern im Bereich Technische Hygiene bieten wir neben der fachlichen Kompetenz auch umfangreiche Serviceleistungen an, die Ihnen helfen, gesetzeskonform zu agieren.
Lassen Sie sich unverbindlich und umfassend von uns informieren !
Fordern Sie Ihr individuelles Angebot an!