42. BImSchV / VDI 2047

Am 19.08.2017 ist die „42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BImSchV)“ in Kraft getreten. Basierend auf der Richtlinie VDI 2047 enthält die Verordnung umfangreiche Vorgaben für den ordnungsgemäßen Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern und die regelmäßige mikrobiologische Kontrolle durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor.

Grundsätzlich besteht bei allen Anlagen, bei denen Wasser mit einem Luftstrom in Berührung kommt, die Neigung zur Aerosolbildung. Verdunstungskühlanlagen werden meist als Rückkühlwerke von Kälte-, Klima- oder Energieerzeugungsanlagen betrieben. Sie werden sowohl in der Industrie- und Energiewirtschaft als auch im Handel, der Gastronomie sowie an Hotel- oder Bürogebäuden genutzt.

Sowohl Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider als auch Kühltürme sind schon seit längerer Zeit als mögliche Quelle legionellenhaltiger Aerosole bekannt und stellen somit ein Risiko für Legionellen-Erkrankungen dar, in einigen Fällen, wie in Ulm (2010), Warstein (2013) und Bremen (2016), mit tödlichem Verlauf.

Aufgaben beim Betrieb von Anlagen nach 42. BImSchV

Gehen Sie als Betreiber auf Nummer sicher

... und lassen Sie Ihre Anlage nach 42. BImSchV entsprechend den rechtlichen und technischen Vorgaben durch unser Fachpersonal überprüfen.

Mit unserem nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor und in Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern im Bereich Technische Hygiene bieten wir neben der fachlichen Kompetenz auch umfangreiche Serviceleistungen an, die Ihnen helfen, gesetzeskonform zu agieren.

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