Untersuchung der Hausinstallation nach TrinkwV

Das Trinkwasser muss vom Wasserversorger bis zu den Zapfstellen im Haus den hohen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) entsprechen.

Mit der TrinkwV wird verbindlich vorgeschrieben, dass durch den Genuss oder Gebrauch von Wasser die menschliche Gesundheit nicht gefährdet werden darf. Deshalb sind in der Verordnung zur Sicherung der Qualität des abgegebenen Trinkwassers regelmäßige Kontrollen für die Wasserversorger sowie die Eigentümer oder Betreiber von Trinkwasser-Installationen aufgeführt. Weiterhin enthält sie Angaben zu den mikrobiologischen und chemischen Untersuchungsparametern sowie zur Häufigkeit der Trinkwasserüberwachung.

Untersuchungspflichten für Betreiber von Trinkwasser-Installationen

Gehen Sie als Betreiber auf Nummer sicher

... und lassen Sie Ihr Wassersystem regelmäßig entsprechend den rechtlichen und technischen Vorgaben untersuchen.

Das Labor für Umwelthygiene (LUH) ist im Bereich Trinkwasser nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und bietet neben der Auswertung und Beurteilung Ihrer Wasserproben auch die Probenahme vor Ort durch einen qualifizierten Probenehmer des LUH.

Erhalten Sie maßgeschneiderte Trinkwasseruntersuchungen für:

  • öffentliche Gebäude (z. B. Sporthallen, Kindertagesstätten)
  • Hauseigentümer, Vermieter und Verwalter
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  • Fitnessstudios
  • Wellness- und Schwimmbäder
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