Systemische Legionellenuntersuchungen nach Trinkwasserverordnung

In Trinkwarmwasser-Installationen von Wohngebäuden, Schwimmbädern, Turnhallen, Kindergärten und weiteren öffentlich oder gewerblich genutzten Gebäuden können sich durch technische Probleme oder zu geringen Wasserdurchlauf Legionellen stark vermehren und dann zu einer gesundheitlichen Gefahr durch Einatmen von belasteten Wassers z.B. beim Duschen oder in Whirlpools werden.

Im Jahr 2012 wurde in der Trinkwasserverordnung die Untersuchung von Legionellen in Warmwasser-Installationen neu geregelt. Der Gesetzgeber verpflichtet seitdem Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) von Wasserversorgungsanlagen mit Trinkwassererwärmung (Speicher- oder Durchfluss-Trinkwassererwärmer > 400 l oder Rohrinhalt > 3l), aus denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen „Tätigkeit“ abgegeben wird, zu regelmäßigen systemischen Untersuchungen auf Legionellen, wenn Duschen oder andere Verneblungseinrichtungen angeschlossen sind.

Als Betreiber einer solchen Wasserversorgungsanlage liegt es nun in Ihrer Verantwortung, die regelmäßige systemische Untersuchung auf Legionellen durchführen zu lassen, um die einwandfreie Wasserqualität nachzuweisen und die Gesundheit der Mieter oder Nutzer Ihrer Einrichtung nicht zu gefährden.

Eine erste orientierende Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen sollte bereits bis zum 31.12.2013 stattgefunden haben. Bei neuen Wasserversorgungsanlage ist innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme die erste orientierende Untersuchung auf Legionellen durchzuführen.

In der Trinkwasserverordnung wurde zusätzlich festgelegt, dass die Untersuchung nur durch ein akkreditiertes Labor durchgeführt werden darf und der Untersuchungsauftrag sich auch auf die dazugehörende Probennahme erstrecken muss.

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