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Mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung
In der TrinkwV ist festgelegt, dass die mikrobiologischen Grenzwerte und Anforderungen beim Trinkwasser, das auf Grundstücken oder in Gebäude und Einrichtungen sowie in Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen bereitgestellt wird, an den Entnahmestellen der Trinkwasser-Installation einzuhalten sind.
Um die Einhaltung der mikrobiologischen Grenzwerte und Anforderungen zu gewährleisten sind zunächst die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Aber nur eine mikrobiologische Untersuchung des Wassers gibt die Sicherheit und gilt als Nachweis, dass das Wasser frei von mikrobiologischen Verunreinigungen ist und die Trinkwasser-Installation einwandfrei funktioniert.
Die TrinkwV schreibt keine zeitlichen Untersuchungsintervalle vor. In öffentlichen Bereichen (Kitas, Schulen, Pflegeheime, Schwimmbäder, Hotels ...) werden aber jährliche Kontrollen durch das Gesundheitsamt eingefordert. In der Wohnungswirtschaft, Betriebsstätten etc. sollten eigene Untersuchungsintervalle festgelegt werden (Routineuntersuchung im Kaltwasser).
Weiterhin sind nach dem Neubau oder nach Sanierungen von Trinkwasser-Installationen mikrobiologische Untersuchungen als Nachweis vorzulegen, dass es keine mikrobiologischen Verunreinigungen in der neu hergestellten Trinkwasserleitung gibt (Hygienische Baufreigabe).
Mikrobiologische Untersuchungsparameter in Trinkwasser-Installationen
Die TrinkwV schreibt folgende mikrobiologische Parameter zur Untersuchung im kalten Wasser bei Trinkwasser-Installationen vor:
- Koloniezahl bei 22°C (KBE22)
- Koloniezahl bei 36°C (KBE36)
- Coliforme Bakterien
- Escherichia coli (E. coli)
- Enterokokken
- Pseudomonas aeruginosa
- Legionellen (bei Verdacht einer Kontamination des Kaltwassers)
In der Trinkwasserverordnung wurde zusätzlich festgelegt, dass die Untersuchung und die Probenahme nur durch ein akkreditiertes Labor erfolgen darf. Der Probenehmer muss in das Qualitätsmanagent des Labors eingebunden sein.
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