Prüf- und Maßnahmenwerte

Folgende Werte sind im Nutzwasser nach 42. BImSchV einzuhalten:

  • Allgemeine Koloniezahl – Die ermittelte Konzentration darf den Referenzwert nicht um den Faktor 100 oder mehr überschreiten.
  • Legionellen – Die ermittelte Konzentration darf den Prüfwert 1, den Prüfwert 2 und den Maßnahmenwert nicht überschreiten.

Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen nach 42. BImSchV Anlage 1

 

Art der Anlage

Prüfwert 1 Prüfwert 2 Maßnahmenwert
Legionellenkonzentration [KBE Legionella spp. je 100 ml]
Verdunstungskühlanlage 100 1.000 10.000
Nassabscheider 100 1.000 10.000
Kühlturm 500 5.000 50.000

 

Maßnahmenwerte für Pseudomonas aeruginosa nach VDI 2047

Pseudomonas aeruginosa – Die ermittelte Konzentration muss kleiner als der Maßnahmenwert von 100 KBE Pseudomonas aeruginosa/100 ml sein.

Maßnahmen bei einer Überschreitung der Prüf- oder Maßnahmenwerte

Allgemeine Koloniezahlen

Ist die ermittelte Konzentration der allgemeinen Koloniezahl um den Faktor 100 oder mehr gegenüber dem Referenzwert der Anlage überschritten, muss unverzüglich eine Untersuchung zur Aufklärung der Ursachen durchgeführt sowie alle erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung,  ergriffen werden, um zu einem ordnungsgemäßen Betrieb zurückzufinden.

Legionellen
Maßnahmen bei Pseudomonas aeruginosa (nach VDI 2047)

Bei einer ermittelten Konzentration > 100 KBE Pseudomonas aeruginosa/100 ml ist eine Kontrolle der Wasseraufbereitung und –behandlung (ggf. Desinfektion) und Korrektur durchzuführen. Weiterhin ist eine erneute Untersuchung auf den Parameter Pseudomonas aeruginosa erforderlich. Sollte sich die erhöhte Konzentration bestätigen, sind anschließend monatliche mikrobiologische Untersuchungen durchzuführen.

Ist die ermittelte Konzentration > 1.000 KBE Pseudomonas aeruginosa/100 ml, sind zusätzlich zu den anderen Maßnahmen die bau- und betriebstechnischen Gegebenheiten zu kontrollieren und zu korrigieren. Weiterhin sind nun sofort monatliche mikrobiologische Untersuchungen durchzuführen. Bei Bestätigung der Konzentration muss die Anzahl der Probenahmestellen erhöht werden.

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