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- FAQ Dentaleinheiten MV
Häufige gestellte Fragen zur Wasseruntersuchung in der Zahnarztpraxis
Behandlungseinheiten begünstigen aufgrund ihrer besonderen Konstruktion die Biofilmbildung und damit eine mikrobiologische Kontamination des durchströmenden Wassers. Aufgrund der geringen Sensitivität der Biofilme gegen Desinfektionsmittel überlebt auch bei deren Einsatz ein Teil der Mikroorganismen. Diese vermehren sich anschließend besonders stark durch die Nährstoffe, die bei der Zersetzung der abgestorbenen Zellen frei werden.
Mit der jährlichen Überprüfung kontrollieren Sie den Erfolg aller Ihrer Hygienemaßnahmen.
Durch die regelmäßige Untersuchung Ihrer Dentaleinheiten nach der RKI-Empfehlung in Verbindung mit einem Hygieneplan und infektionshygienischen Verfahrensanweisungen werden Sie sowohl dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) als auch den einschlägigen Vorschriften Ihrer Landesgesetze über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGdG) gerecht. Nach §4 des Infektionsschutzgesetzes hat das RKI Konzeptionen zur Vorbeugung und Verhinderung von Infektionen zu entwickeln und diese in Empfehlungen zu veröffentlichen. Weiterhin wird auch in §8 Absatz 2 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) auf die Einhaltung der RKI-Empfehlung verwiesen.
Nach der RKI-Empfehlung umfasst die jährliche mikrobiologische Überprüfung der Dentaleinheiten die Bestimmung von Koloniezahlen bei 36°C und Legionella spp., bei Behandlungen von immunsupprimierten Patienten zusätzlich auch Pseudomonas aeruginosa, durch ein akkreditiertes Labor mit entsprechender Erfahrung.
In Mecklenburg Vorpommern werden bei Begehungen durch die zuständigen Gesundheitsämter nur Untersuchungen von akkreditierten Laboren akzeptiert, bei denen die Probenahmen durch einen Probenehmer des Labors erfolgen und zusätzlich auch eine Untersuchung auf den Parameter Pseudomonas aeruginosa durchgeführt wird.
Mit unserem Komplettservice werden Sie vollständig entlastet. Unsere qualifizierten und in unser Qualitätsmanagement eingebundenen Probenehmer führen die Probenahme bei Ihnen in der Praxis bei laufendem Betrieb durch. Dadurch sparen Sie Zeit, und Fehler bei den Probenahmen können ausgeschlossen werden.
In Mecklenburg Vorpommern werden bei Begehungen durch die zuständigen Gesundheitsämter nur Untersuchungen von akkreditierten Laboren akzeptiert, bei denen die Probenahmen durch einen Probenehmer des Labors erfolgen.
Die mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung überprüft die Qualität des Wassers aus der Hausinstallation, an die Ihre Behandlungseinheiten angeschlossen sind bzw. womit Sie im Aufbereitungsraum arbeiten. Bei Installation von neuen Behandlungseinheiten empfehlen wir zur Wahrung der Garantieansprüche die Kontrolle des zugeführten Wassers vor Installation der neuen Einheiten.
Die Probenahme erfolgt auch hier durch unsere qualifizierten Probenehmer.
Manchmal gibt es Hinweise auf Verunreinigungen aus der Hausinstallation. In diesem Falle kann diese mit einer mikrobiologischen Trinkwasseruntersuchung an einem Auslass der Hausinstallation (z. B. Waschbecken) auf den Parameter untersucht werden:
- Gesamtkeimzahl bei 22°C und 36°C, Escherichia coli und Coliforme Keime, Enterokokken und Pseudomonas aeruginosa (Mibi TrinkwV Routine)
- Legionella spp. (Legionellen)
Vor dem Einbau einer neuen Behandlungseinheit sollte zur Wahrung der Garantieansprüche vor der Installation eine Kontrolle des zugeführten Wassers durchgeführt werden.
Nach § 31 der Trinkwasserverordnung haben Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, die erwärmtes Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben (z.B. in Kindergärten oder bei Vermietung von Wohnungen), das Wasser durch ergänzende systemische Untersuchungen auf Legionellen untersuchen zu lassen. Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die durch Speicher- und zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit Inhalten von jeweils mehr als 400 l oder einem Rohrleitungsvolumen (von der Erwärmung bis zur Entnahmestelle) mit mehr als 3 l Duschen oder andere Verneblungseinrichtungen versorgen.
Bei Mischnutzung oder Unklarheiten bezüglich der Untersuchungspflicht sollte man sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden.
Das Ergebnis und die Rechnung erhalten Sie nach Abschluß der Untersuchung per E-Mail als elektronisch signiertes PDF-Dokument.
Sollten Sie keine E-Mail Adresse besitzen, können Sie die Ergebnisse auch per Post erhalten. Bitte beachten Sie, dass wir für die postalische Zustellung eine Verwaltungskostenpauschale von 0,50 € je Blatt erheben.
Ihre Ergebnisse werden nur an Sie als Auftraggeber weitergegeben. Sie können dann die weiteren Maßnahmen organisieren und den ordnungsgemäßen Betrieb wieder herstellen.
Bei Fragen zur Organisation der Probenahme wenden Sie sich gerne an Frau Clemens unter 038352 663910.
Bei Fragen zur Untersuchungspflicht steht Ihnen Frau Bochentin unter 038352 663917 oder die freiberufliche Hygieneberaterin Frau Cyron unter 015122218358 zur Verfügung.
Bei Fragen zu den Untersuchungsergebnissen können Sie uns eine Rückrufbitte senden. Es wird Sie dann ein fachkundiger Mitarbeiter aus dem Labor zurückrufen.
Mit unserem Abonnement versäumen Sie von nun an keine Überprüfung mehr. Unser Service umfasst die automatische jährliche Terminvereinbarung zur Probenahme, die normkonforme Untersuchung und die zeitnahe Übermittlung der Prüfergebnisse. Eine Kündigung des Abonnements ist jederzeit schriftlich unter Angabe der Kundennummer möglich.
Sie möchten kein Abonnement nutzen, aber trotzdem rechtzeitig an die nächste Untersuchung erinnert werden?
Das Labor für Umwelthygiene weist Sie auf die jährliche Untersuchung per E-Mail hin und Sie bestellen anschließend nach dem aktuellen Bedarf. Dieser Service ist vollkommen kostenlos.