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Mikrobiologische Untersuchungen in der Zahnarztpraxis
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (RKI), die Deutsche Gesellschaft
für Krankenhaushygiene (DGKH) und die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) bilden die Rechtsgrundlage für die Untersuchung.
Die Untersuchung muss mindestens alle 12 Monate erfolgen. In Mecklenburg Vorpommern werden bei Begehungen durch die zuständigen Gesundheitsämter nur Untersuchungen von akkreditierten Laboren akzeptiert, bei denen die Probenahmen durch einen Probenehmer des Labors erfolgen und zusätzlich auch eine Untersuchung auf den Parameter Pseudomonas aeruginosa durchgeführt wird.
Wasseruntersuchung an Dentaleinheiten nach RKI
Dental RKI-Plus
85,- € netto
inkl. Probenahme
zzgl. Anfahrtspauschale
Jährliche Kontrolle der Behandlungseinheiten
Die Probenahme erfolgt durch unsere qualifizierten Probenehmer an einer Entnahmestelle pro Behandlungseinheit z.B. an der Multifunktionsspritze oder aus dem Mikromotor der Übertragungsinstrumente.
Untersuchungsumfang:
Gesamtkeimzahl bei 36°C,
Legionella spp.,
Pseudomonas aeruginosa
Mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung der Hausinstallation
Die mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung überprüft die Qualität des Wassers aus der Hausinstallation, an die die Behandlungseinheiten angeschlossen sind bzw. mit dem im Aufbereitungsraum gearbeitet wird. Bei Installation von neuen Behandlungseinheiten empfehlen wir zur Wahrung der Garantieansprüche die Kontrolle des zugeführten Wassers vor Installation der neuen Einheiten.
Mibi TrinkwV Routine
75,- € netto
inkl. Probenahme
zzgl. Anfahrtspauschale
Mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung
Die Probenahme erfolgt durch unsere qualifizierten Probenehmer am Waschbecken z.B. im Aufbereitungsraum oder Behandlungszimmer.
Untersuchungsumfang:
Gesamtkeimzahl bei 22°C und 36°C,
Escherichia coli und Coliforme Keime,
Enterokokken,
Pseudomonas aeruginosa
Legionellenuntersuchungen in Trinkwasser-Installationen
Betreibern von Trinkwarmwasser-Installationen mit entsprechender Größe und Vernebelungsmöglichkeiten werden in der Trinkwasserverordnung verpflichtet, regelmäßig eine Systemische Untersuchung auf Legionellen durchzuführen.
Weiterhin kann auch das Kaltwasser unter bestimmten Bedingungen mit erhöhten Legionellenwerten belastet sein, so dass bei Verdacht auch hier einzelne Untersuchungen durchzuführen sind.
Legionellen
69,- € netto
inkl. Probenahme
zzgl. Anfahrtspauschale
Legionellenuntersuchung
Die Untersuchung ist notwendig, wenn ein Verdacht auf eine Kontamination mit Legionellen in der Hausinstallation vorliegt oder wenn Sie sicher gehen möchten, dass Ihren Behandlungseinheiten kein belastetes Wasser zugeführt wird. Als Betreiber einer zentralen Warmwasserinstallation, sind Sie ggf. zu Systemischen Untersuchungen verpflichtet.
Untersuchungsumfang:
Legionella spp.
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