Nach einem Jahr 42. BImSchV tritt nun auch am 20.7.2018 der §13 dieser Verordnung in Kraft. Hier werden die Betreiber von entsprechenden Anlagen verpflichtet, den Betrieb ihrer Anlagen gegenüber der zuständigen Behörde anzuzeigen. Es wurde ein Portal freigeschaltet, wo die Anzeigepflicht ausgeführt werden kann.